Zugriff auf meine Gesundheitsdaten im Spital

Dank Partnerspitälern, die mit evita im Bereich elektronischer Datenaustausch zusammenarbeiten, können Sie vom Spitalbett aus einfach und sicher auf Ihren Spitalaustrittsbericht oder die Röntgenbilder der letzten Untersuchung zugreifen. Die Partnerspitäler stellen Ihnen auf Wunsch kostenlos Ihre Untersuchungsbefunde und Spitaldokumente elektronisch zur Verfügung, sodass Sie diese auch von zu Hause aus rund um die Uhr online einsehen können.

Den entsprechenden Zugang zu den medizinischen Unterlagen wird Ihnen erst beim Eintritt ins Spital freigeschaltet. Zu diesem Zweck erhalten Sie von den evita Partnerspitälern entsprechende Patienteninformationen.

evita und meine Behandlungswünsche

Haben Sie Ihre Patientenverfügung in evita hinterlegt? In der Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinische Behandlung Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit wünschen. Mit dem seit 2013 gültigen neuen Erwachsenenschutzrecht steht die Selbstbestimmung von Personen stärker im Zentrum, d. h. neu kann eine urteilsfähige Person eine Patientenverfügung verfassen, um im Voraus festzulegen, wer künftig die eigenen Interessen wahrnehmen soll und wie dies zu geschehen hat, wenn die Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist oder fehlt. Auf diese Weise bleibt Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall der Urteilsunfähigkeit erhalten. Ärzte sind verpflichtet, im Ernstfall vor der Behandlung zu prüfen, ob eine Patientenverfügung besteht.