Wer hat im Notfall Zugriff auf meine Gesundheitsdaten?

Der Ständerat und der Nationalrat haben entschieden, dass Spitäler künftig elektronische Patientendossiers führen müssen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Entscheid für die Patienten in der Schweiz und eine gute Nachricht für den Health-Bereich von Swisscom.

Das Parlament und der Bundesrat sind von den Vorteilen des elektronischen Patientendossiers überzeugt. Zu Recht: Wenn die medizinischen Informationen über einen Patienten auch elektronisch verfügbar sind, steigt die Behandlungsqualität. Gleichzeitig können Kosten gespart werden, da Doppeluntersuchungen vermieden werden und sich die Prozesse in Spitälern und Arztpraxen vereinfachen lassen. Swisscom hat mit evita bereits ein im Markt etabliertes elektronisches Gesundheitsdossier. Dieses erhält nun mit der Annahme des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) neue Impulse.

Neue Features für evita

Neu kann man sich auch mit dem Swisscom Login in das evita Gesundheitsdossier einloggen, um das Anmelden in evita zu vereinfachen. Ferner kann nun im Fall eines medizinischen Notfalls, bei dem der Patient nicht mehr ansprechbar ist, zum Beispiel der Arzt über den Notfallzugriff auf die bisherigen Gesundheitsinformationen des Patienten in evita zugreifen. Die Zugangsdaten für den Notfallzugriff, kann man ausdrucken und in seinem Portemonnaie aufbewahren.

Mit dem evita Gesundheitsdossier ist man aber nicht nur für Krankheiten und Unfälle gerüstet, auch die Gesundheitsprävention wird unterstützt. Jetzt können nebst dem Fitbit auch verschiedene Fitnesstracker wie IHealth eingebunden werden. Zudem wird die Zahl der Sensoren, die man einbinden kann, laufend erhöht.

 

 

 

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