Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert in seinem BAG-Bulletin vom 22. Mai 2017, dass Pneumokokken-Erkrankungen in der Schweiz im Dreijahresvergleich zwischen 2015 und 2017 um rund 23 Prozent zugenommen haben.
Pneumokokken-Erkrankungen werden durch das Bakterium Streptococcus pneumoniae ausgelöst. Es lebt im Nasen-Rachen-Raum vieler Menschen, ohne eine Erkrankung zu verursachen. Daher können sowohl gesunde Träger, als auch Personen, die eine Pneumokokken-Erkrankung durchgemacht haben, Pneumokokken übertragen.
Besonders betroffen von einer Erkrankung sind Kinder unter zwei Jahren sowie Personen über 65 Jahren. Eine Impfung gegen Pneumokokken schützt vor schweren Erkrankungen wie Hirnhautentzündungen, Blutvergiftungen, Lungenentzündungen und Mittelohrentzündungen. Für einen guten Schutz braucht es drei Dosen des Impfstoffes. Diese können im Alter von 2, 4 und 12 Monaten verabreicht werden.
Die Impfung wird seit 2011 für alle Kleinkinder unter 5 Jahren empfohlen. Die Kosten dafür werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen.
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